Präambel
Die statycs GmbH (FN 613704g, Handelsgericht Wien), Liechtensteinstraße 59, 1090 Wien, Österreich (im Folgenden „statycs"), entwickelt, vertreibt und betreibt Software für Finanzplanung und -analyse samt weiterer Module, die Bestandteil ihrer Plattform sind.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen statycs und ihren Kunden. statycs schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und des § 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB). Mit der Registrierung sichert der Kunde zu, dass er diesen Vertrag im Betrieb seines Unternehmens und nicht als Verbraucher abschließt; statycs darf auf diese Zusicherung vertrauen. Ist ein Kunde dennoch Verbraucher, kann statycs den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen und erstattet vorausbezahlte Entgelte anteilig; zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen gehen für den Zeitraum bis zur Auflösung jeder entgegenstehenden Bestimmung dieser Bedingungen vor.
Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen statycs und ihren Kunden, unabhängig davon, ob diese entgeltlich oder unentgeltlich geführt wird (einschließlich kostenloser Testphasen). statycs erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Durch die Nutzung eines Dienstes von statycs erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser Bedingungen für die Geschäftsbeziehung einverstanden.
Individuell schriftlich vereinbarte Bedingungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Führt der Kunde eigene Geschäftsbedingungen, so bestätigt er mit der Nutzung der Dienste von statycs, dass ausschließlich die Bedingungen von statycs zur Anwendung gelangen. Die Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn statycs ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
Widersprechen einander diese Dokumente, gilt folgende Rangordnung: eine von beiden Parteien unterzeichnete Individualvereinbarung; die Auftragsverarbeitungsvereinbarung für Fragen des Datenschutzes; diese Bedingungen; die Produktdokumentation. Die Produktdokumentation beschreibt die Software und ändert diese Bedingungen nicht, außer soweit diese Bedingungen ausdrücklich auf sie verweisen, um den Umfang einer Berechtigung oder einer Grenze festzulegen; in diesem Fall gilt die zu Beginn des laufenden Abrechnungszeitraums geltende Fassung der Produktdokumentation.
Individualvereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen, bedürfen der unterzeichneten Schriftform. Verlangen diese Bedingungen eine Mitteilung „schriftlich" oder „in Schriftform", genügt die Textform einschließlich E-Mail, sofern nicht ausdrücklich ein unterzeichnetes Dokument gefordert wird. Mitteilungen, Änderungen, Rechnungen und sonstige in diesen Bedingungen vorgesehene Erklärungen gelten als wirksam abgegeben, wenn sie per E-Mail an die vom Kunden in seinem Konto hinterlegte Adresse übermittelt werden, und binden beide Parteien. Erklärungen außerhalb dieser Kommunikationswege ändern den Vertrag nicht.
statycs kann diese Bedingungen ändern, sofern die Änderung (a) gesetzlich, aufsichtsbehördlich oder regulatorisch erforderlich ist, (b) aus Sicherheits- oder Betriebsgründen notwendig ist, (c) eine neue Leistung oder Funktion betrifft, die bestehende Rechte des Kunden nicht wesentlich und nachteilig berührt, oder (d) der Richtigstellung von Fehlern oder der Klarstellung dient, ohne die Rechte des Kunden zu schmälern. Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mindestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt oder - wenn das anwendbare Recht oder eine zuständige Behörde eine kürzere Umsetzungsfrist verlangt - so früh, wie dies nach den Umständen zumutbar ist. Der Kunde kann ihnen binnen vier Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widersprechen. statycs wird den Kunden in der Mitteilung auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens hinweisen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung als angenommen.
Berührt die Änderung bestehende Rechte des Kunden nicht wesentlich und nachteilig und widerspricht der Kunde innerhalb dieser Frist, so tritt die Änderung ihm gegenüber während des laufenden Abrechnungszeitraums nicht in Kraft; statycs kann den Vertrag mit Wirkung zum Ende dieses Zeitraums kündigen, sofern sie die Kündigung binnen vier Wochen nach Zugang des Widerspruchs erklärt. Der Kunde kann den Vertrag binnen vier Wochen nach Zugang der Mitteilung mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Kündigt keine der Parteien, tritt die Änderung ihm gegenüber mit Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums in Kraft. Eine Rückerstattung vorausbezahlter Entgelte erfolgt bei einer Kündigung nach diesem Absatz nicht.
Jede Änderung nach den vorstehenden Buchstaben (b), (c) oder (d), die bestehende Rechte des Kunden wesentlich und nachteilig berühren würde, bedarf der aktiven Zustimmung des Kunden. Eine nach Buchstabe (a) gesetzlich, aufsichtsbehördlich oder regulatorisch erforderliche Änderung tritt unabhängig von der Zustimmung des Kunden zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt in Kraft; berührt eine solche Änderung bestehende Rechte des Kunden wesentlich und nachteilig, kann der Kunde den Vertrag mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen, und statycs erstattet vorausbezahlte Entgelte anteilig für den ungenutzten Teil der Laufzeit. Stimmt der Kunde einer Änderung nach Buchstabe (b), (c) oder (d) nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Mitteilung zu, kann statycs den Vertrag mit Wirkung zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Änderung in Kraft treten sollte, und erstattet vorausbezahlte Entgelte anteilig für den ungenutzten Teil der Laufzeit. Kündigt statycs nicht, besteht der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort.
Änderungen der Software richten sich ausschließlich nach § 03, Änderungen der Entgelte ausschließlich nach § 11; beide stellen keine Änderung dieser Bedingungen dar.
Leistungen von statycs
statycs stellt dem Kunden ein System für Finanzplanung und -analyse zur Verfügung, das aus mehreren Modulen bestehen kann und als Software-as-a-Service („SaaS") in der jeweils aktuellen Version über das Internet einschließlich Datenspeicherung bereitgestellt wird (die „Software"). Die Plattform kann um weitere Module erweitert werden, die sämtlich diesen Bedingungen unterliegen.
statycs behält sich das Recht vor, die Software jederzeit weiterzuentwickeln und anzupassen, insbesondere durch die Einführung neuerer Technologien, Systeme oder Standards. Der Kunde profitiert von der laufenden Weiterentwicklung und nimmt zur Kenntnis, dass in deren Rahmen vorübergehende Wartungszeiten auftreten können. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden vorab angekündigt. Führen derartige Änderungen zu unzumutbaren Nachteilen für den Kunden, kann dieser den Vertrag binnen 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung mit Wirkung zu jenem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt; statycs erstattet in diesem Fall vorausbezahlte Entgelte anteilig für den ungenutzten Teil der laufenden Laufzeit. Änderungen der Software nach diesem Absatz sind keine Änderungen dieser Bedingungen; Änderungen dieser Bedingungen richten sich ausschließlich nach § 02.
Die Leistungen richten sich an Finanzfachleute, Führungskräfte und andere strategische Funktionen, die mit Finanzdaten arbeiten und in der Lage sind, die bereitgestellten Informationen zu bewerten und zu interpretieren. Ergebnisse und Prognosen sind unverbindlich und beruhen auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten. Sämtliche über die Plattform bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken.
Weder statycs noch mit statycs verbundene Personen erbringen über die Plattform steuerliche, buchhalterische, wirtschaftsprüfende, anlagebezogene oder sonstige Finanzberatung.
Sofern bei der Registrierung eine Testphase angeboten wird (in der Regel 14 Tage), kann der Kunde die Software während dieser Zeit kostenlos nutzen. statycs weist den Kunden mindestens zwei Tage vor Ende der Testphase darauf hin; kündigt der Kunde nicht rechtzeitig, beginnt das kostenpflichtige Abonnement automatisch. Schließt der Kunde unmittelbar ein kostenpflichtiges Abonnement ab (etwa über einen Zahlungslink oder eine individuell vereinbarte Bestellung), entfällt die Testphase und das Abonnement beginnt zum in der Bestellung genannten Zeitpunkt. Kundeninhalte werden nach Vertragsende nach Maßgabe des § 09 aufbewahrt.
Während einer kostenlosen Testphase wird die Software unentgeltlich bereitgestellt. Für die Dauer der Testphase haftet statycs abweichend von der allgemeinen Regelung des § 06 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, und zwar betragsmäßig begrenzt nach Maßgabe des § 06. Die Gewährleistungspflichten des § 06 gelten während einer kostenlosen Testphase nicht. statycs kann eine kostenlose Testphase jederzeit beenden und eine wiederholte Testphase desselben Kunden oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens ablehnen.
statycs haftet nur für Leistungen, die sie selbst erbringt. Störungen, die vom Kunden oder von diesem beauftragten Dritten verursacht werden, begründen keine Ansprüche gegen statycs.
Der Leistungsübergabepunkt ist der Routerausgang des von statycs genutzten Rechenzentrums ins Internet. Die Endgeräte und die Internetverbindung des Kunden sind nicht Bestandteil der Leistungen von statycs.
statycs erstellt regelmäßig Sicherungskopien der Kundeninhalte. Ist ein Datenverlust den Systemen von statycs zuzurechnen, unternimmt statycs wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, die betroffenen Daten kostenlos aus der zuletzt verfügbaren Sicherungskopie wiederherzustellen. Vom Kunden aus anderen Gründen angeforderte Wiederherstellungen werden zu Standardsätzen verrechnet. Eine Wiederherstellung ist nur möglich, wenn im Zeitpunkt der Anforderung noch eine Sicherungskopie mit den betroffenen Daten verfügbar ist. statycs sagt keine Aufbewahrungsdauer für einzelne Sicherungskopien zu. Nach Vertragsende gilt die Frist des § 09.
Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich im Einklang mit diesen Bedingungen und etwaigen Individualvereinbarungen zu nutzen und sicherzustellen, dass sämtliche Nutzer (Mitarbeiter oder dem Kunden zurechenbare Dritte) die entsprechenden Bestimmungen einhalten. Der Kunde haftet gegenüber statycs der Höhe nach unbegrenzt für Schäden, die er schuldhaft durch eine rechtswidrige Nutzung der Software oder durch die Verletzung von Rechten Dritter verursacht, sowie für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig durch eine unzureichende Sicherung der Zugangsdaten verursacht. Der Kunde hält statycs von Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Kunden hochgeladenen Inhalten oder aus einer diesen Bedingungen widersprechenden Nutzung der Software resultieren, sofern statycs (a) den Kunden unverzüglich über den Anspruch informiert, (b) dem Kunden die Führung der Rechtsverteidigung und der Vergleichsverhandlungen ermöglicht und (c) den Anspruch nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden anerkennt oder vergleicht, wobei der Kunde diese Zustimmung nicht unbillig verweigern wird. Für sonstige Verletzungen dieses Abschnitts gilt die gesetzliche Haftung.
Der Kunde wird die Software ausschließlich bestimmungsgemäß nutzen und keinen Missbrauch betreiben, insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte speichern oder verbreiten. Technische Einrichtungen, Software oder Daten, welche die Software oder die Systeme von statycs beeinträchtigen könnten, wird der Kunde nicht verwenden.
Für die Bereitstellung und Wartung der zur Nutzung der Software erforderlichen IT-Infrastruktur sowie für die Einhaltung der Systemanforderungen ist der Kunde auf eigene Kosten verantwortlich.
Der Kunde hat seine Zugangsdaten sicher aufzubewahren und darf sie nicht an Dritte weitergeben. Mobile Endgeräte, mit denen auf die Software zugegriffen wird, sind angemessen zu sichern (etwa durch PIN-Code oder biometrische Verfahren).
statycs ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu sperren, wenn diese Bedingungen oder eine Individualvereinbarung wesentlich verletzt werden oder der Kunde in Zahlungsverzug ist. Sofern nicht sofortiges Handeln zum Schutz der Plattform, der darauf gespeicherten Daten oder Dritter erforderlich ist, wird statycs den Kunden zuvor verständigen und ihm eine Frist von 14 Tagen zur Behebung des Verstoßes einräumen. Eine Sperre entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung des Nutzungsentgelts für die Dauer der Sperre, es sei denn, die Sperre erweist sich als unberechtigt; in diesem Fall wird das Entgelt für diesen Zeitraum gutgeschrieben. Der Kunde trägt die angemessenen Kosten, die durch eine berechtigte Sperre unmittelbar verursacht werden.
Nutzungsrechte
Sämtliche Rechte an der Software stehen statycs zu. Der Kunde erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software im vereinbarten Umfang der Core-Lizenz sowie der aktivierten Zusatzoptionen während der Vertragslaufzeit zu nutzen. Eine Vervielfältigung der Software ist nur zulässig, soweit sie für die bestimmungsgemäße Nutzung erforderlich ist (etwa das Laden in den Arbeitsspeicher). Eine Vervielfältigung, ein Verkauf, eine Vermietung, ein Leasing oder eine sonstige Weitergabe der Software - oder von Teilen davon - an Dritte ist nicht gestattet. Ein vorübergehender Zugang für Subunternehmer mit eingeschränkter Funktionalität ist gemäß der Produktdokumentation zulässig.
Darüber hinausgehende Rechte an der Software, insbesondere Urheber-, Marken-, Patent- oder sonstige Rechte des geistigen Eigentums, werden dem Kunden nicht übertragen.
Sämtliche Rechte an den Daten, die der Kunde auf die Plattform hochlädt, sowie an den daraus erzeugten Berichten, Plänen und sonstigen Ergebnissen (gemeinsam die „Kundeninhalte") verbleiben beim Kunden. statycs erwirbt daran kein Eigentum. Der Kunde räumt statycs ein nicht-exklusives Recht ein, diese Daten und Ergebnisse zu hosten, zu speichern, zu vervielfältigen und zu verarbeiten, soweit dies zur Erbringung der Leistung, zur Bearbeitung von Supportanfragen, zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten von statycs sowie zur Erstellung aggregierter und anonymisierter Daten nach Maßgabe des § 08 erforderlich ist. Dieses Nutzungsrecht endet mit der Löschung der Daten nach Maßgabe des § 09; die Rechte von statycs an den zuvor erstellten aggregierten und anonymisierten Daten sowie an Rückmeldungen und Verbesserungsvorschlägen bestehen zeitlich unbegrenzt über die Beendigung dieses Vertrags hinaus fort. Übermittelt der Kunde Rückmeldungen oder Verbesserungsvorschläge zur Software, darf statycs diese uneingeschränkt und ohne Gegenleistung verwenden.
Das Abonnement besteht aus einer Core-Lizenz sowie den vom Kunden aktivierten Zusatzoptionen. Die Core-Lizenz berechtigt zur Nutzung der Software für eine Berichtseinheit - einen Buchungskreis - unabhängig von der Rechtsform des Kunden und umfasst eine vordefinierte Anzahl an Vollnutzern sowie eine unbegrenzte Anzahl an Gastnutzern mit ausschließlich lesendem Zugriff auf einen eingeschränkten Funktionsumfang gemäß Produktdokumentation. Ein Vollnutzer ist eine identifizierte natürliche Person. Ein Vollnutzerkonto darf nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt oder zwischen ihnen wechselnd verwendet werden; die dauerhafte Neuvergabe eines Platzes beim Ausscheiden einer Person aus der Funktion ist zulässig. Der Zugriff von Gastnutzern ist ausschließlich lesend und auf den in der Produktdokumentation beschriebenen Umfang beschränkt. Der Kunde kann das Abonnement jederzeit erweitern, indem er weitere Berichtseinheiten, weitere Vollnutzer oder optionale kostenpflichtige Module („Erweiterungen") hinzubucht. Das fällige Entgelt passt sich entsprechend den aktivierten Zusatzoptionen an. Eine während einer laufenden Vertragslaufzeit aktivierte Zusatzoption wird sofort in Rechnung gestellt, anteilig bis zum Ende dieser Laufzeit und zu dem der Abrechnungsperiode des Kunden entsprechenden Satz, und ist anschließend in jeder Verlängerungsrechnung vollständig enthalten, sofern sie nicht nach Maßgabe des § 09 entfernt wurde. Der jeweils aktuelle Leistungsumfang und die zugehörigen Preise ergeben sich aus der Bestellung des Kunden oder aus dem Abrechnungsbereich der Software. Preisänderungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe des § 11.
Für Softwareprodukte Dritter, die dem Kunden über statycs bereitgestellt werden, gehen die jeweiligen Lizenzbedingungen des Herstellers diesem Abschnitt vor. statycs stellt sicher, dass sie bei bestimmungsgemäßer Nutzung der Software im Einklang mit diesen Lizenzbedingungen handelt.
Der Kunde darf die Software nicht zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren oder disassemblieren, es sei denn und nur insoweit, als geltendes Recht dies ausdrücklich und zwingend gestattet.
Die vorstehenden Bestimmungen zu Nutzungsrechten und geistigem Eigentum gelten sinngemäß für sämtliche von statycs an den Kunden übergebenen Unterlagen, einschließlich der Softwaredokumentation.
Macht ein Dritter geltend, dass die Software seine Rechte des geistigen Eigentums verletzt, wehrt statycs den Anspruch auf eigene Kosten ab, sofern der Kunde statycs unverzüglich verständigt, statycs die alleinige Führung der Rechtsverteidigung und der Vergleichsverhandlungen überlässt und auf Kosten von statycs angemessen mitwirkt. statycs hält den Kunden von jenen Beträgen frei, die gerichtlich rechtskräftig zugesprochen oder vergleichsweise vereinbart werden, betragsmäßig begrenzt nach Maßgabe des § 06. statycs kann nach ihrer Wahl die Software so ändern, dass keine Verletzung mehr vorliegt, dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung verschaffen oder den Vertrag schriftlich auflösen und vorausbezahlte Entgelte anteilig für den ungenutzten Teil der Laufzeit erstatten. Dieser Absatz regelt die Ansprüche des Kunden für den Fall, dass die Software Rechte Dritter verletzt, abschließend. Er gilt nicht, soweit der Anspruch auf Daten des Kunden, auf einer diesen Bedingungen widersprechenden Nutzung der Software oder auf einer nicht von statycs vorgenommenen oder genehmigten Änderung oder Kombination beruht.
Nutzt der Kunde die Software über den Umfang der von ihm aktivierten Lizenzen hinaus, kann statycs die Entgelte für die tatsächlich genutzten zusätzlichen Berichtseinheiten oder Vollnutzer ab jenem Monat, in dem die Mehrnutzung begonnen hat, zu den jeweils geltenden Listenpreisen in Rechnung stellen. Weitergehende Rechte von statycs, insbesondere nach § 04, bleiben unberührt.
Abweichend von der Vertraulichkeitsverpflichtung des § 08 darf statycs den Kunden als Kunden benennen und zu diesem Zweck dessen Firmennamen und Firmenlogo auf der statycs-Website und in ihren Vertriebsunterlagen verwenden. Diese Erlaubnis erstreckt sich ausschließlich auf Namen und Logo. Daten, Zahlen und Inhalte des Kunden sowie Case Studies, welche die Nutzung der Software durch den Kunden beschreiben, dürfen nur mit gesonderter vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden veröffentlicht werden. Der Kunde kann diese Erlaubnis jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch schriftliche Mitteilung an [email protected] widerrufen; statycs unterlässt danach jede neue, zukunftsgerichtete Verwendung von Namen und Logo, darf jedoch bereits veröffentlichtes Material und historische Kundenlisten weiterhin zeigen.
Gewährleistung, Haftung & Störungen
statycs stellt die Software mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bereit. Soweit wirtschaftlich zumutbar, ist statycs bestrebt, eine unterbrechungsfreie Nutzung der Software sicherzustellen und Fehler, welche die Nutzung einschränken, zu beheben.
statycs gewährleistet weder die ununterbrochene Verfügbarkeit noch die Fehlerfreiheit der Software. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler vollständig auszuschließen und dass Verbindungsprobleme oder Wartungsarbeiten vorübergehende Unterbrechungen verursachen können. Soweit Gewährleistungsansprüche nicht ausgeschlossen werden können, hat die Verbesserung Vorrang vor Preisminderung oder Austausch.
Ist die Software vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt nutzbar, behebt statycs die Einschränkung innerhalb angemessener Frist. Eine Minderung des Entgelts wegen dieser Einschränkung ist auf jenen Teil des Entgelts begrenzt, der auf den Zeitraum entfällt, in dem die Einschränkung bestanden hat, und setzt voraus, dass der Kunde statycs die Einschränkung unverzüglich angezeigt hat. Weitergehende Ansprüche aus eingeschränkter Nutzbarkeit sind vorbehaltlich des letzten Absatzes dieses Abschnitts ausgeschlossen. Dieser Absatz regelt die Ansprüche des Kunden wegen eingeschränkter Nutzbarkeit abschließend, soweit sich aus den Haftungsbestimmungen dieses Abschnitts nichts anderes ergibt; in diesem Fall gehen jene Bestimmungen vor. Die Anwendung der §§ 1096, 1104 und 1105 ABGB wird ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Die Haftung von statycs richtet sich ausschließlich nach diesem Abschnitt. statycs haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz, für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) und nach den Nachfolgeregelungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2853. Der Direktanspruch einer betroffenen Person gegen statycs nach Art. 82 DSGVO wird durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt. Für Geldbußen, die eine Aufsichtsbehörde gegen den Kunden verhängt, haftet statycs nicht und leistet dafür auch keinen Beitrag. Für grobe Fahrlässigkeit haftet statycs nach Maßgabe der nachstehenden betragsmäßigen Begrenzung. Für leichte Fahrlässigkeit haftet statycs nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht - das ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut - und auch dann nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Die Gesamthaftung von statycs aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ungeachtet des Rechtsgrunds je Vertragsjahr auf jene Entgelte begrenzt, die der Kunde in den zwölf (12) Monaten unmittelbar vor dem ersten anspruchsbegründenden Ereignis dieses Vertragsjahres tatsächlich bezahlt hat. Für Schäden aus grober Fahrlässigkeit beträgt die Begrenzung dreihundert Prozent (300 %) des im Zeitpunkt des ersten anspruchsbegründenden Ereignisses dieses Vertragsjahres geltenden Jahresentgelts. Wurden noch keine Entgelte bezahlt, insbesondere während einer kostenlosen Testphase, so gilt für die beiden vorstehenden Sätze das Jahresentgelt jenes Tarifs, den der Kunde ausgewählt hat, als bezahltes Entgelt und als geltendes Jahresentgelt; hat der Kunde keinen Tarif ausgewählt, ist das niedrigste angebotene Jahresentgelt maßgeblich. Das Jahresentgelt eines Kunden mit monatlicher Abrechnung entspricht für Zwecke dieses Abschnitts dem Zwölffachen des im Zeitpunkt des Ereignisses geltenden Monatsentgelts; ein Vertragsjahr ist jeder Zwölfmonatszeitraum ab dem Tag des Vertragsbeginns. Die Begrenzungen dieses Absatzes gelten insgesamt für sämtliche in demselben Vertragsjahr entstandenen Ansprüche, unabhängig von der Zahl der Schadensfälle und vom Rechtsgrund; greift in demselben Vertragsjahr mehr als eine von ihnen, gilt die höhere insgesamt für sämtliche Ansprüche dieses Vertragsjahres.
Unabhängig vom Rechtsgrund haftet statycs nicht für entgangenen Gewinn, nicht erzielte Einsparungen, Umsatzeinbußen, den Verlust von Geschäftschancen oder Firmenwert, Betriebsunterbrechungen, frustrierte Aufwendungen, die Kosten der Beschaffung von Ersatzleistungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für Ansprüche, die Dritte gegen den Kunden erheben; ausgenommen sind Ansprüche, die von der Freistellung wegen Rechten des geistigen Eigentums nach § 05 ausdrücklich erfasst sind, sowie Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dieser Ausschluss gilt nicht für die Haftung für Vorsatz, für die Haftung für Personenschäden sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) und nach den Nachfolgeregelungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2853.
Gewährleistungsansprüche sind binnen zwölf Monaten ab Erkennbarkeit des Mangels, jedenfalls aber binnen zwölf Monaten ab dem Ende jenes Monats, in dem der Mangel erstmals aufgetreten ist, geltend zu machen. Schadenersatzansprüche gegen statycs verfallen, wenn sie nicht binnen zwölf Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber binnen drei Jahren ab dem schadensauslösenden Ereignis schriftlich geltend gemacht werden. Die Vermutung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Diese Fristen gelten nicht für Ansprüche aus Vorsatz, für Ansprüche wegen Personenschäden sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) und nach den Nachfolgeregelungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2853.
statycs haftet nicht für Schäden aus unsachgemäßer Bedienung, veränderten Systemkomponenten, Schnittstellen oder Parametern, Änderungen von Systemeinstellungen oder durch den Kunden verursachten Anwendungsfehlern. Ebenso wenig haftet statycs für Störungen öffentlicher Kommunikationsnetze oder für die Nichterfüllung der Systemanforderungen durch den Kunden. Dieser Absatz schränkt die Haftung nach dem vorstehenden Absatz über die unbeschränkte Haftung nicht ein.
Ist eine Begrenzung dieses Abschnitts ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar, so tritt an ihre Stelle die gesetzlich weitestgehend zulässige Begrenzung; die übrigen Bestimmungen dieses Abschnitts bleiben davon unberührt.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, eigene Kopien der von ihm auf die Plattform hochgeladenen Daten und der daraus erzeugten Ergebnisse vorzuhalten und diese in Abständen zu aktualisieren, die dem Wert dieser Daten entsprechen. Gehen Daten verloren oder werden sie beschädigt, beschränkt sich die Pflicht von statycs auf die Wiederherstellung nach Maßgabe des § 03; die Haftung für den Verlust ist auf die Kosten der Wiederherstellung der Daten aus der zuletzt verfügbaren Sicherungskopie begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde; in diesem Fall gelten die Haftungsbestimmungen dieses Abschnitts. Im Übrigen unterliegt die Haftung der betragsmäßigen Begrenzung dieses Abschnitts, ausgenommen jene Haftungstatbestände, die nach dem letzten Absatz dieses Abschnitts davon ausgenommen sind.
Der Kunde informiert statycs unverzüglich über auftretende Störungen und stellt - soweit möglich - eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung bereit. Der Kunde unterstützt statycs unentgeltlich bei der Behebung von Störungen. Kritische Störungen - das sind Störungen, die zu Datenverlust oder Datenbeschädigung führen oder den Zugriff auf die zentralen Planungs- und Analysefunktionen verhindern - behandelt statycs vorrangig und schiebt ihre Behebung nicht allein wegen des Zahlungsstatus auf, solange der Vertrag aufrecht ist und der Zugang des Kunden nicht nach § 04 gesperrt wurde. Bei nicht-kritischen Störungen kann statycs die Behebung aufschieben, sofern der Kunde mit Rechnungen, denen nicht binnen 14 Tagen nach Zugang schriftlich widersprochen wurde, mehr als 30 Tage im Rückstand ist.
Die Software wurde nicht für ausfallsichere Anwendungen entwickelt, bei denen ein Ausfall unmittelbar zu Tod, Körperverletzung, schweren Sachschäden oder Umweltschäden führen könnte.
Soweit und solange Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllt werden können - das sind Ereignisse außerhalb der Einflusssphäre von statycs, die statycs auch bei zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnte, einschließlich Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Brand, Arbeitskampfmaßnahmen bei Dritten, Embargo, behördlicher Maßnahmen, Epidemien, Pandemien, großflächiger Ausfälle der öffentlichen Stromversorgung, Störungen öffentlicher Verkehrs- oder Telekommunikationsnetze sowie großangelegter Cyber- oder Denial-of-Service-Angriffe, die nicht auf ein Versagen der eigenen Sicherheitsmaßnahmen von statycs zurückzuführen sind -, stellt dies keine Vertragsverletzung dar und begründet keine Schadenersatzansprüche gegen statycs. Für das Entgelt des betroffenen Zeitraums gilt der vorstehende Absatz über die eingeschränkte Nutzbarkeit. Verhindert das Ereignis höherer Gewalt die Leistungserbringung länger als 60 aufeinanderfolgende Tage, kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen; statycs erstattet in diesem Fall vorausbezahlte Entgelte anteilig für den ungenutzten Teil der Laufzeit.
Fällt ein von statycs herangezogener Hosting-, Konnektivitäts- oder sonstiger Infrastrukturanbieter aus, bleibt statycs nach § 12 verantwortlich; ihre Haftung für diesen Ausfall unterliegt jedoch den Verschuldensmaßstäben und der betragsmäßigen Begrenzung dieses Abschnitts.
Die in diesem Abschnitt geregelten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für die Haftung für Vorsatz, für die Haftung für Personenschäden sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) und nach den Nachfolgeregelungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2853. Diese Haftungstatbestände können nicht beschränkt werden und unterliegen nicht der betragsmäßigen Begrenzung dieses Abschnitts. Der Direktanspruch einer betroffenen Person gegen statycs nach Art. 82 DSGVO wird durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.
Datenschutz
Für personenbezogene Daten, die der Kunde auf die Plattform hochlädt oder über sie verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und statycs handelt als sein Auftragsverarbeiter. Diese Verarbeitung regelt eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung; in Ermangelung einer individuell vereinbarten gilt die Standard-Auftragsverarbeitungsvereinbarung von statycs. Für einen begrenzten Teil der Verarbeitung, über den statycs selbst entscheidet - Kontoverwaltung, Produktanalyse, Plattformsicherheit und die unmittelbare Kommunikation mit den eigenen Kunden -, handelt statycs als eigenständig Verantwortlicher. Diese Verarbeitung ist in der Datenschutzerklärung von statycs beschrieben, die auch das Recht auf Widerspruch gegen die Produktanalyse ausweist.
Als Verantwortlicher ist der Kunde für die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) verantwortlich. Verarbeitet der Kunde personenbezogene Daten über die Software - etwa durch Eingabe, Verarbeitung, Speicherung oder Übermittlung personenbezogener Daten -, so hat er sicherzustellen, dass er hierzu nach den geltenden Datenschutzvorschriften berechtigt ist. Der Kunde wird keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO und keine personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten im Sinne des Art. 10 DSGVO auf die Plattform hochladen.
Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, dem Empfänger bereits ohne Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren, von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung offengelegt wurden, vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder gerichtlichen Anordnung offengelegt werden müssen. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
statycs darf aggregierte und anonymisierte Daten aus der Nutzung der Plattform durch den Kunden zur Verbesserung der Produktfunktionalität sowie zur Erstellung anonymer Branchen-Benchmarks verwenden. Benchmarks werden ausschließlich in aggregierter Form veröffentlicht und nennen den Kunden oder dessen Klienten niemals namentlich; statycs veröffentlicht keinen Aggregatwert, wenn die Zahl der beitragenden Kunden zu gering ist, um ihn sinnvoll zu anonymisieren. Der Kunde kann dieser Datenverwendung jederzeit durch schriftliche Mitteilung an statycs zukunftsgerichtet widersprechen; der Widerspruch verpflichtet statycs nicht zur Löschung bereits aggregierter Daten.
Von statycs zur Vertragserfüllung eingesetzte Subunternehmer gelten nicht als Dritte, sofern sie einer entsprechenden Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen.
Laufzeit & Kündigung
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei monatlichen Tarifen einen Monat und bei Jahrestarifen zwölf Monate. Ein Kündigungsrecht zum Zweck des Anbieterwechsels nach § 13 besteht unabhängig von der Mindestvertragslaufzeit. Eine abweichende Mindestlaufzeit kann in einer Individualvereinbarung vereinbart werden.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um einen der Erstlaufzeit entsprechenden Zeitraum - einen Monat bei monatlichen Tarifen, zwölf Monate bei Jahrestarifen -, sofern nicht eine Partei vor Ende des laufenden Zeitraums kündigt. Die Kündigung wird zum Ende dieses Zeitraums wirksam. Die Löschung des Kontos durch den Kunden gilt ebenfalls als Kündigung mit Wirkung zum Ende des laufenden Zeitraums. Abweichende Kündigungsfristen können in einer Individualvereinbarung vereinbart werden. § 13 bleibt unberührt.
statycs kann den Kunden vor Wirksamwerden einer automatischen Verlängerung darauf hinweisen. Ein solcher Hinweis erfolgt als Serviceleistung und ist keine Voraussetzung der Verlängerung. Der Verlängerungszeitpunkt und das fällige Entgelt sind jederzeit im Abrechnungsbereich der Software ausgewiesen; es obliegt dem Kunden, vor Ende des laufenden Zeitraums zu kündigen, wenn er die Verlängerung des Vertrags nicht wünscht.
Die Kündigung ist schriftlich an [email protected] von der im Konto des Kunden hinterlegten E-Mail-Adresse zu erklären oder über die statycs-Plattform durch einen berechtigten Administrator einzubringen. statycs bestätigt den Zugang einer Kündigung unverzüglich.
Eine vollständige Kündigung setzt die Kündigung des gesamten Abonnements voraus. Das Entfernen oder Deaktivieren einzelner Zusatzoptionen stellt keine Kündigung des Abonnements dar. Eine Reduktion des Abonnements (etwa das Entfernen von Zusatzoptionen oder die Verringerung der Anzahl der Berichtseinheiten oder Nutzer) wird zum Ende des laufenden Zeitraums wirksam.
Kündigt der Kunde aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung durch statycs oder macht er von einem Kündigungsrecht nach § 06 (höhere Gewalt von mehr als 60 Tagen) oder nach § 06 der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Widerspruch gegen Unterauftragsverarbeiter) Gebrauch, erstattet statycs vorausbezahlte Entgelte anteilig für den ungenutzten Teil der Laufzeit. Dasselbe gilt, wenn statycs nach § 02 kündigt, weil der Kunde einer wesentlichen Änderung nicht zugestimmt hat, sowie wenn der Kunde nach § 02 im Anschluss an eine gesetzlich erforderliche Änderung kündigt, die seine bestehenden Rechte wesentlich und nachteilig berührt. Widerspricht der Kunde einer Änderung, die seine bestehenden Rechte nicht wesentlich und nachteilig berührt, und kündigt daraufhin eine der Parteien nach § 02, so wird die Kündigung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam und es erfolgt keine Rückerstattung. Kündigt der Kunde nach § 03 im Anschluss an eine wesentliche Änderung der Software, so wird die Kündigung zu jenem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Änderung in Kraft tritt, und statycs erstattet vorausbezahlte Entgelte anteilig für den ungenutzten Teil der laufenden Laufzeit. Eine Preisanpassung nach § 11 wirkt nur für einen nachfolgenden Zeitraum und begründet daher keine Rückerstattung. Eine Kündigung zum Zweck des Anbieterwechsels richtet sich nach § 13. Kündigt statycs nach § 01, weil der Kunde Verbraucher ist, oder nach § 05 im Anschluss an einen Anspruch eines Dritten wegen Rechten des geistigen Eigentums, erstattet statycs vorausbezahlte Entgelte anteilig für den ungenutzten Teil der Laufzeit. In allen übrigen Fällen erfolgt keine Gutschrift für den verbleibenden Vertragszeitraum.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Bei Zahlungsverzug mahnt statycs den Kunden schriftlich unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist. Wird der Rückstand innerhalb dieser Frist nicht beglichen, kann statycs den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen. statycs kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn aufgrund konkreter Tatsachen der begründete Verdacht besteht, dass die Software missbräuchlich genutzt wird, und statycs das Abwarten einer Nachfrist wegen der Art des vermuteten Missbrauchs nicht zumutbar ist. In allen übrigen Fällen eines vermuteten Missbrauchs wird statycs den Kunden zuvor verständigen und ihm eine Frist von 14 Tagen zur Behebung einräumen. Macht der Kunde unvollständige oder unrichtige Angaben, die nach § 10 oder § 11 erforderlich sind, oder erbringt er innerhalb einer schriftlich gesetzten angemessenen Frist die zur Überprüfung dieser Angaben in angemessenem Umfang geforderten Nachweise nicht, kann statycs den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen. Im Fall einer Kündigung durch statycs nach diesem Absatz erfolgt keine Rückerstattung und keine Gutschrift vorausbezahlter Entgelte. Das Recht von statycs, weitergehenden Schadenersatz zu fordern, bleibt unberührt.
Der Kunde kann seine Kundeninhalte während der gesamten Vertragslaufzeit und während der 30 Tage nach deren Ende jederzeit über die Exportfunktion der Software in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format exportieren. Wurde der Zugang des Kunden gesperrt oder der Vertrag beendet, stellt statycs auf schriftliche Anforderung den Exportzugang kostenlos wieder her oder übermittelt einen Export, und zwar binnen zehn Werktagen ab Anforderung oder vor Ablauf der nachstehenden Aufbewahrungsfrist, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Wird die Anforderung weniger als zehn Werktage vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist gestellt, verlängert sich diese, bis der Export bereitgestellt wurde, längstens jedoch um weitere zehn Werktage. Kundeninhalte werden 30 Tage nach Vertragsende aufbewahrt, danach aus den Produktivsystemen gelöscht und im darauffolgenden Sicherungszyklus aus den verschlüsselten Sicherungskopien entfernt; nach Beginn der Löschung kann der Zugang nicht wiederhergestellt werden.
Informationspflichten
Der Kunde hat statycs jede Änderung seines Firmenwortlauts, seiner Rechtsform, seiner Geschäftsanschrift, seiner Rechnungsanschrift, der in seinem Konto hinterlegten E-Mail-Adresse, seiner Rechnungskontaktperson oder seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unverzüglich bekanntzugeben und diese Angaben auf angemessene schriftliche Anforderung nachzuweisen. Unterlässt er dies, gelten Mitteilungen an die zuletzt bekanntgegebenen Kommunikationswege als zugestellt.
Der Kunde stimmt zu, dass statycs rechtserhebliche Mitteilungen einschließlich Rechnungen per E-Mail oder auf anderen elektronischen Wegen übermitteln darf. Diese Zustimmung umfasst die Zustimmung des Kunden zur elektronischen Rechnungslegung im Sinne des § 11 Abs. 2 UStG. Mitteilungen gelten als zugegangen, sobald der Kunde unter gewöhnlichen Umständen davon Kenntnis erlangen kann.
Zahlungsbedingungen
Sämtliche Beträge verstehen sich in Euro und - sofern nicht anders angegeben - zuzüglich Umsatzsteuer sowie sonstiger Abgaben. Umsatzsteuer und sonstige Steuern werden nach Maßgabe des anwendbaren Rechts verrechnet. Der Kunde wird eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie sonstige von statycs in angemessenem Umfang geforderte Nachweise seines Status beibringen, diese Angaben aktuell halten und statycs jede Änderung unverzüglich mitteilen. Bringt der Kunde diese Nachweise nicht bei, verrechnet statycs jene Steuer, die mangels dieser Nachweise anzuwenden ist. Unterliegt eine Zahlung aus diesem Vertrag im Staat des Kunden einem Steuerabzug oder einer Einbehaltung, hat der Kunde die Zahlung so zu erhöhen, dass statycs jenen Betrag erhält, den sie ohne Abzug oder Einbehalt erhalten hätte. Skonti sind ausgeschlossen.
Nutzungsentgelte werden für jede Vertragslaufzeit im Voraus in Rechnung gestellt. Für die Erstlaufzeit wird die Rechnung bei Angebotsannahme ausgestellt, danach jeweils vor Beginn einer Verlängerungslaufzeit; die Übermittlung erfolgt digital im PDF-Format an die vom Kunden in seinem Konto hinterlegte E-Mail-Adresse. Hat der Kunde ein Zahlungsmittel hinterlegt, ermächtigt er statycs und deren Zahlungsdienstleister, jeden fälligen Betrag zum Fälligkeitstag über dieses Zahlungsmittel einzuziehen, auch bei jeder Verlängerung; die Rechnung dient als Beleg dieses Einzugs. Ist kein Zahlungsmittel hinterlegt, sind Rechnungen binnen 14 Tagen ab Zugang zahlbar. Ab dem 15. Tag fallen gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 456 UGB sowie angemessene Mahngebühren an. Der Kunde trägt die notwendigen und zweckentsprechenden Kosten der außergerichtlichen Betreibung, einschließlich angemessener Rechtsanwalts- und Inkassokosten, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen (§ 1333 Abs. 2 ABGB).
Bei Bestellungen über die statycs-Website erfolgt die Zahlungsabwicklung über Stripe (stripe.com), sofern nicht anders vereinbart.
Der Kunde trägt sämtliche Bankspesen und überweisungsbezogenen Kosten.
Zahlungen werden zunächst auf angefallene Kosten und Verzugszinsen, sodann auf die älteste offene Forderung angerechnet.
statycs kann die Preise für nachfolgende Verlängerungszeiträume mit einer Frist von mindestens drei Monaten schriftlich anpassen. Preisänderungen gelten nicht für den laufenden vorausbezahlten Zeitraum. Akzeptiert der Kunde die neuen Preise nicht, kann er den Vertrag zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen.
statycs akzeptiert Zahlungen mit gängigen Kredit- und Debitkarten sowie per SEPA-Lastschrift. Zahlt der Kunde per SEPA-Lastschrift, erteilt er statycs und deren Zahlungsdienstleister ein entsprechendes Mandat; die Parteien vereinbaren, dass die Frist für die Vorabankündigung jedes Einzugs auf einen Kalendertag verkürzt wird. statycs kann die akzeptierten Zahlungsmittel jederzeit ändern; wird ein vom Kunden genutztes Zahlungsmittel eingestellt, verständigt statycs den Kunden rechtzeitig und gibt ihm Gelegenheit, ein anderes bereitzustellen.
Der Kunde ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen statycs aufzurechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Forderungen aus diesem Vertrag und nur in einer dem geltend gemachten Mangel oder der geltend gemachten Nichterfüllung angemessenen Höhe ausüben.
Sonstige Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Klausel am nächsten kommt.
Die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) ist ausgeschlossen.
Diese Bedingungen werden in mehreren Sprachen veröffentlicht. Die englische Fassung ist die verbindliche Fassung und maßgeblich für das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien. Alle übrigen Sprachfassungen dienen ausschließlich der besseren Lesbarkeit; im Fall von Abweichungen geht die englische Fassung vor.
Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von statycs abtreten. statycs ist berechtigt, diesen Vertrag ganz oder teilweise auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen oder ihn im Zusammenhang mit einer Verschmelzung, einer Übernahme oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte oder jenes Geschäftsbereichs, auf den sich dieser Vertrag bezieht, auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen, sofern der Rechtsnachfolger sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag übernimmt. statycs wird den Kunden über eine solche Übertragung unverzüglich informieren. Geldforderungen aus diesem Vertrag darf statycs jederzeit ohne Zustimmung des Kunden an Dritte abtreten.
statycs darf zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritte heranziehen und hat deren Leistung wie eine eigene zu vertreten. Verarbeitet ein solcher Dritter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, gelten die Bestimmungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung über Unterauftragsverarbeiter, einschließlich des Rechts des Kunden auf vorherige Information und auf Widerspruch.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, auch wenn die Software im Ausland genutzt wird oder ein anderweitiger Bezug zu ausländischen Rechtsordnungen besteht. Die Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts sowie das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sind ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Wien ist auch Erfüllungsort.
Über die Beendigung dieses Vertrags hinaus gelten - unabhängig vom Beendigungsgrund - fort: § 05 (Nutzungsrechte) hinsichtlich jener Rechte, für die ein Fortbestand ausdrücklich vorgesehen ist, § 06 (Gewährleistung, Haftung & Störungen), § 08 (Vertraulichkeit), § 09 hinsichtlich Datenexport und Datenlöschung, § 11 hinsichtlich der vor Vertragsende entstandenen Verpflichtungen, § 12 (Sonstige Bestimmungen) sowie § 13 (Anbieterwechsel und Datenportabilität).
Anbieterwechsel und Datenportabilität
Dieser Abschnitt gilt, soweit Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Datenverordnung) auf die Software anwendbar ist. Kann eine andere Bestimmung dieses Vertrags nicht gemeinsam mit diesem Abschnitt zur Anwendung gelangen, geht dieser Abschnitt vor.
Der Kunde kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an statycs den Wechsel zu einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten, den Wechsel zu einer eigenen IT-Infrastruktur (On-Premises) oder die Löschung seiner exportierbaren Daten einleiten. Die Kündigungsfrist für die Einleitung des Wechsels beträgt höchstens zwei Monate. Mit Ablauf der Kündigungsfrist beginnt ein Übergangszeitraum, während dessen dieser Vertrag aufrecht bleibt und statycs die Software weiterhin bereitstellt. Der Übergangszeitraum beträgt 30 Kalendertage, sofern die Parteien keinen längeren Zeitraum vereinbaren.
Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal durch schriftliche Mitteilung vor dessen Ablauf um einen Zeitraum verlängern, den er für seine eigenen Zwecke als angemessen erachtet. Kann der Wechsel aus technischen Gründen nicht innerhalb von 30 Kalendertagen abgeschlossen werden, verständigt statycs den Kunden binnen 14 Arbeitstagen ab jener Mitteilung, mit welcher der Wechsel eingeleitet wurde, begründet dies und schlägt einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten vor.
Der Vertrag endet mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels; statycs verständigt den Kunden von der Beendigung des Vertrags. Hat der Kunde die Mitteilung erstattet, um seine exportierbaren Daten löschen zu lassen und nicht, um zu wechseln, endet der Vertrag mit Ablauf der Kündigungsfrist; auch davon verständigt statycs den Kunden. Ab der Beendigung des Vertrags steht dem Kunden ein Abrufzeitraum von mindestens 30 Kalendertagen zu, in dem er seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte abrufen kann. statycs löscht diese nach Ablauf des Abrufzeitraums, sofern der Kunde die Löschung nicht früher verlangt hat oder eine längere Frist gesetzlich geboten ist.
Die exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte umfassen sämtliche vom Kunden hochgeladenen Finanzdaten, sämtliche daraus erzeugten Berichte, Pläne und sonstigen Ergebnisse sowie die Struktur der Berichtseinheiten, die Berichtskonfiguration und die Nutzer- und Berechtigungsdaten des Kunden. Die ersten beiden Kategorien kann der Kunde jederzeit über die Exportfunktion der Software in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format exportieren; die übrigen stellt statycs auf schriftliche Anforderung in jener Form bereit, in der statycs sie vorhält. Vom Export ausgenommen sind, weil sie dem internen Betrieb der Software dienen und ihre Herausgabe Geschäftsgeheimnisse von statycs oder eines Dritten offenlegen würde, abschließend die folgenden Datenkategorien von statycs: die Anwendungs-, Infrastruktur- und Bereitstellungskonfiguration; die Sicherheits-, Überwachungs-, Protokollierungs- und Auditdaten; die Diensttelemetrie und die Betriebskennzahlen; sowie die internen Kennungen, Datenschemata und Algorithmen. Keine andere Datenkategorie ist vom Export ausgenommen.
Während des Übergangszeitraums leistet statycs dem Kunden und einem von ihm benannten Anbieter angemessene Unterstützung, hält die Software durchgehend bereit und wendet die in § 08 der Auftragsverarbeitungsvereinbarung festgelegten Sicherheitsmaßnahmen weiterhin an. statycs unterstützt die Ausstiegsstrategie des Kunden, insbesondere durch die Bereitstellung jener Informationen, die der Kunde zur Planung und Durchführung des Wechsels vernünftigerweise benötigt, und informiert den Kunden über die verfügbaren Wechsel- und Portierungsmethoden und -formate, über die statycs bekannten technischen Beschränkungen sowie über die statycs bekannten Risiken für die durchgehende Bereitstellung der Software während des Wechsels. statycs hebt anlässlich des Wechsels weder ein Wechselentgelt noch ein Ausstiegsentgelt oder sonstige Entgelte ein und verrechnet für den Export der exportierbaren Daten kein Entgelt.
Angaben zu den Rechtsordnungen, in denen sich die zur Verarbeitung der Daten des Kunden eingesetzte Infrastruktur befindet, sowie zu den technischen, organisatorischen und vertraglichen Maßnahmen, die statycs gegen einen unrechtmäßigen internationalen behördlichen Zugriff auf diese Daten anwendet, finden sich in § 07 der Auftragsverarbeitungsvereinbarung, veröffentlicht unter statycs.com/de/avv.